Das Carnet de Passages

Carnet de was? Zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen durch das Carnet de Passages

Auf was man bei der Planung einer Weltreise mit dem eigenen Fahrzeug nicht alles stößt! Dokumente über Dokumente. Dokumente für sich selbst (Impfausweis, Reisepass, internationaler Führerschein und so weiter und so weiter….) und Dokumente für das Fahrzeug. U.a. das Carnet de Passage: „Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument zur vorübergehenden, zollfreien Einfuhr von Motorfahrzeugen. Die Gültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr. Es wird gewöhnlich durch die im jeweiligen Heimatland ansässigen Automobilclubs gegen Gebühr und Hinterlegung einer Kaution ausgestellt. In zahlreichen Ländern ist das Mitführen verpflichtend, in anderen wird es empfohlen.“ (Quelle)

Kurz und knapp: Das Carnet ist so etwas ähnliches wie ein Reisepass für das Fahrzeug, welches bei jedem Grenzübergang (Ein- und Ausreise) abgestempelt werden muss.

Ausgestellt wird das Carnet in Deutschland vom ADAC und stellt also ein Grenzdokument dar, welches eine Kautionshinterlegung für das Fahrzeug bei Grenzübertritten ersetzt. Das Carnet de Passages garantiert dem Einreiseland, dass das Fahrzeug wieder ausgeführt wird. Es kann in mehreren Ländern benutzt werden und ist ein Jahr gültig.

Für welche Länder braucht man ein Carnet de Passages?

Für diese Länder ist ein Carnet de Passage zwingend erforderlich (Stand Februar 2018).

  • Afrika: Ägypten, Botswana, Burundi, Kenia, Lesotho, Libyen, Malawi, Namibia, Südafrika, Senegal, Sudan, Swasiland, Tansania, Uganda
  • Asien und Naher Osten: Bhutan, Bangladesch, Indien, Irak, Iran, Japan, Kuwait, Katar, Myanmar, Nepal, Oman, Pakistan, Sri Lanka, Vereinigte Arabische Emirate
  • Ozeanien: Australien, Brunei, Indonesien, Malaysia, Neuseeland, Singapur

In Nord- und Mittelamerika ist kein Carnet notwendig. In den USA und in Kanada darf das eigene Fahrzeug vorübergehend für eine Dauer von maximal einem Jahr zollfrei eingeführt werden. Die Zollbehörde stellt ein sogenanntes „Temporary Import Permit“ aus, mit dem man sich unwiderruflich zur Wiederausfuhr des Fahrzeuges verpflichtet. Man darf das Fahrzeug also auch nicht vor Ort verkaufen oder einfach zurück lassen.

Für Südamerika gibt es unterschiedliche Empfehlung. Der ADAC bezeichnet hier ein Carnet als HILFREICH. Es gehören wohl noch einige Länder dem offiziellen Carnetsystem an (z.B. Argentinien und Chile), verlangen aber im Regelfall bei Grenzübertritten keines oder verwenden ihr eigenes Zolldokument. Brasilien bspw. erkennt es gar nicht an. Der ADAC gibt an, dass ein Carnet in Kolumbien, Venezuela, Ecuador und Peru vorgeschrieben ist, wir haben aber von keinem Overlander gehört es jemals in Südamerika gebraucht zu haben! Auch die Website “Overlanding Association” bestätigt, dass kein Carnet notwendig ist: http://overlandingassociation.org/carnet-de-passage/

 Was kostet das Carnet?

Natürlich gibt es das Carnet nicht umsonst. Man muss neben den Kosten für die Antragstellung auch eine Bürgschaft hinterlegen, welche sich nach dem Zeitwert des Fahrzeuges und den Reiseländern richtet (https://www.adac.de/_mmm/pdf/Antrag_deutsch_komplett_291487.pdf)

Für unsere Reise benötigen wir (vorerst) kein Carnet de Passages. Falls sich unsere Route jedoch ändern sollte und wir beschließen noch weitere Kontinente zu bereisen, werden wir zur Sicherheit eines vorbereiteten, so dass es unsere Homebase nur noch versenden muss und uns dann zuschicken kann.

 

Haben wir etwas vergessen? Ab damit in die Kommentare!

1 Kommentar

  1. Heinz
    12. Juli 2023

    Es gibt nun weitere möglichkeiten an ein Carnet zu kommen, zu wesentlich besseren Konditionen wie über den ADAC oder TCS:

    https://www.4x4tripping.com/2023/07/carnet-cpd-fahrzeug-dokument-weltreise.html

    Ich hoffe das hilft denjenigen die gerade am planen sind.

    Grüesse aus der Schweiz, Heinz

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