Wir sichern uns ab! Jobs kündigen & ab auf Weltreise
Eine wichtige Frage die wir uns gestellt haben: “Was passiert wenn wir nach der Reise wieder zurück kommen?”. Wir sind zwar glücklich, um viele Abenteuer und Erfahrungen reicher. Aber pleite! Da wir jedoch Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, war es für uns wichtig zu wissen, ob wir uns diesen Anspruch wahren können. Die Antwortet lautet “Ja, wir können”!
Verjährung / Erlöschen des Anspruchs
"Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden." (Quelle)Im Grunde hat jeder Anspruch auf 12 Monate ALG 1, der in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate beschäftigt war. Sobald der Anspruch festgesetzt ist, gilt dieser also für vier Jahre. D.h. wir können drei Jahre reisen und danach immer noch ALG1 beziehen, bis wir wieder einen Job gefunden haben. Da wir jedoch selbst gekündigt haben, tritt bei uns eine dreimonatige Sperrfrist ein. Diese Sperrfrist läuft jedoch ab, während wir bereits unterwegs sind. Wenn wir wieder zurück sind, können wir unseren Anspruch auf ALG I geltend machen.
Der Weg an sich ist nun recht simpel:
- Spätestens 3 Tage nach der Kündigung müssen wir uns “arbeitssuchend” melden. Das konnten wir online auf der Seite der Arbeitsagentur erledigen
- Persönlich arbeitsuchend melden.
Hier kann man ohne Termin zum Amt fahren. Der Termin ist “kurz und schmerzlos” und dauert ca. eine halbe Stunde. Personalien werden aufgenommen und bereits vorhandene Unterlagen entgegen genommen (Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Antrag auf ALG 1, Kopie des Kündigungsschreibens). Die Unterlagen kann man jedoch auch online einreichen, was jedoch einen persönlichen Termin nicht ersetzt. Der ist ein Muss.
Nun drehen sich die Mühlen der Bürokratie und wir warten auf die Bewilligung. Sobald diese da ist und wir einen festen Starttermin für die Abreise haben, melden wir uns schriftlich bei der Agentur für Arbeit ab. Wir stehen ja aufgrund unserer Weltreise nicht mehr zur Verfügung. Nach der Abmeldung sollten wir einen Aufhebungsbescheid erhalten und unser Leistungsbezug ruht für 4 Jahre.
Du hast noch Fragen, andere Erfahrungen oder Kritik? Dann ab damit in die Kommentare!